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Zuletzt aktualisiert 01.10.2023

Mitgliedsverbände enthalten in der Regel mindestens fünf Vereinen. Die Verbände werden von einem gewählten Präsidium geleitet. Um sich als Mitgliedsverband zu bewerben, muss bei der IVV-Geschäftsstelle eine Bewerbung eingereicht werden. Die Aufnahme wird vom Delegiertenkongress beschlossen.


Einzelvereine: (Andorra, Indonesia, Irland, Kroatien, Litauen, Neuseeland, Portugal, Russland, Serbien, Slowenien, Spanien, Cap Verde)  Siehe oben für direkte Links zu diesen Mitgliedern.


IVV-Einzelvereine bestehen in Ländern ohne Mitgliedsverband. Ab 5 Einzelvereinen in einem Land kann ein Mitgliedsverband gegründet werden. Einzelvereine müssen sich bei der IVV-Geschäftsstelle bewerben.


Südtirol: Wie bereits angekündigt (IVV News 20.10.2022), ist Südtirol nicht mehr Mitglied des IVV. Bitte wenden Sie sich an den italienischen Verband (FIASP) für Aktivitäten, die von den verbleibenden Vereinen in Steinegg, Ritten, Wolkenstein, Tramin und Gröden organisiert werden.

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